Privat für Sicherheit sorgen

Videoüberwachung Privatbereich

Videoüberwachung Privatbereich

Statistisch gesehen passiert alle drei Minuten in Deutschland ein Einbruch. Das sollte alarmierend genug sein, um auch einmal über die Sicherheit im eigenen Haus nachzudenken. Immer mehr Menschen fühlen sich angesichts der steigenden Einbruchzahlen nicht mehr sicher in ihren vier Wänden und möchten deshalb entsprechende Maßnahmen ergreifen. Eine der besten Möglichkeiten, um Einbrecher abzuschrecken und im Falle eines Einbruchs schneller zur Strecke bringen zu können, ist die Videoüberwachung.

Viele Menschen empfinden den Gedanken, von einer Videokamera beobachtet zu werden, als sehr unangenehm. Denn schließlich wird dabei jede einzelne Bewegung erfasst und kann auch später noch beliebig oft angesehen und ausgewertet werden. Zwar ist die Videoüberwachung sehr effektiv, wenn es um das Thema Einbruchschutz geht, doch gleichzeitig kann sie auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellen. Aus diesem Grund müssen vor der Installation einer Videokamera im Privatbereich verschiedene gesetzliche Regelungen beachtet werden, damit man sich nicht versehentlich strafbar macht.

Welche gesetzlichen Bestimmungen es zum Thema Videoüberwachung im Privatbereich gibt

Grundsätzlich gilt: Das Anbringen einer Videokamera in Privatbereichen ist aus gesetzlicher Sicht erlaubt. Wer sein Grundstück und sein Einfamilienhaus überwachen möchte, um es vor möglichen Einbrechern zu schützen, kann das natürlich tun. Denn schließlich kann der Einsatz einer Kamera große Hilfe leisten: Durch Kameraüberwachung lassen sich im Falle eines Falles wichtige Beweise sichern, wenn sich ein Einbrecher bereits Zutritt verschafft oder jemand Schäden in der Einfahrt angerichtet hat. Gleichzeitig kann die Videokamera auch auf viele Langfinger so abschreckend wirken, dass sie es gar nicht erst versuchen und sich ein anderes Gebäude suchen. Besonders Familien in Einfamilienhäusern setzen immer häufiger auf modernste Kameras, mit denen man von innen an einem kleinen Monitor oder sogar von unterwegs auf dem Smartphone aus beobachten kann, was draußen vor der Haustür so vor sich geht.

Heutzutage sind moderne Videokameras auch für den kleinen Geldbeutel im Handel erhältlich und oft relativ einfach zu bedienen. Aus diesem Grund ist es nur allzu verständlich, dass die Kameraüberwachung in Privathäusern immer populärer wird und viele nicht mehr darauf verzichten möchten. Allerdings muss dabei stets gewährleistet sein, dass die Installation den gesetzlichen Regelungen entspricht. Es ist aber kaum möglich, pauschal zu bewerten, ob Kameraüberwachung in Privatbereichen erlaubt ist, denn hier kommt es immer auf den individuellen Fall und auf die Gegebenheiten vor Ort an.

Möchte man sein eigenes privates Umfeld, wie beispielsweise sein Grundstück oder das Haus von außen oder innen filmen, ist dies selbstverständlich erlaubt. Wenn jedoch fremde Menschen im privaten Umfeld ebenfalls aufgenommen werden, ist dies nur dann zulässig, wenn diese Personen zustimmen bzw. ausdrücklich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Eine heimliche Überwachung des öffentlichen Bereiches - dazu zählen auch Gehwege - ist für Privatleute nicht erlaubt. Dies dürfen ausschließlich staatliche Behörden.

Allerdings gibt es Ausnahmen, die eine Überwachung des öffentlichen Bereichs, welcher direkt an den Privatbereich grenzt. rechtfertigen können. Dazu zählt beispielsweise die Wahrnehmung des Hausrechts. Wer ein Grundstück besitzt, darf zum Beispiel Videokameras aufstellen, um ein Gebäude vor Vandalismus oder Einbruch zu schützen. Doch auch hier gibt es strenge Regelungen, über die man sich im Vorfeld genau informieren muss. Wenn man zum Beispiel den Eingangsbereich von einem Gebäude per Kamera überwachen möchte, dann darf diese ausschließlich diesen Bereich filmen - befindet sich eine Straße davor, zählt diese nicht mehr dazu! Dann müssen der Blickwinkel der Kamera geändert oder auch die ganze Installation wieder rückgängig gemacht werden.

Sobald geklärt ist, ob und wo eine Videokamera installiert werden soll, muss geklärt werden, wie dies von statten gehen soll. Eine heimliche Aufzeichnung ist in jedem Fall verboten, wie beispielsweise das Filmen aus einer dichten Pflanze oder einem anderen verdeckten Objekt heraus. Betroffene müssen stets darüber informiert werden, dass und in welcher Form sie beobachtet werden.

Grundsätzlich sollte vor dem Anbringen einer Videokamera stets geprüft werden, ob die Installation verhältnismäßig gerechtfertigt ist. Dafür spricht zum Beispiel, wenn ein Eigentümer in der Vergangenheit bereits häufig Opfer von Straftaten wurde und sein Grundstück und Gebäude vor weiteren Schäden schützen möchte. Dann kann es sogar sein, dass eine private Kameraüberwachung außerhalb des eigenen Grundstücks sogar zulässig ist. Dies muss jedoch stets individuell geklärt werden.

Muss die Anbringung einer Videokamera gekennzeichnet werden?

Niemand wird gerne einfach so gefilmt - und wenn dies noch geschieht, ohne, dass man dafür die persönliche Zustimmung erteilt hat, ist dies ärgerlich. Aus diesem Grund sollte man als Betreiber einer Videokamera verhindern, dass es soweit kommt.

In jedem Fall muss man im eigenen Interesse Hinweisschilder anbringen, wenn man eine Videokamera für private Zwecke installiert hat. Jeder, der den von der Kamera überwachten Bereich betritt, sollte über deren Vorhandensein in Kenntnis gesetzt werden, damit er danach selbst entscheiden kann, ob er gefilmt werden möchte oder stattdessen das Grundstück wieder verlassen möchte. Lassen sich die Aufzeichnungen der Kamera zudem einzelnen Personen zuordnen, ist es darüber hinaus wichtig, dass Betroffene darüber informiert werden, wie die Aufnahmen verarbeitet und genutzt werden. Darüber hinaus müssen Besitzer von Videokameras sich darüber im Klaren sein, dass die Aufzeichnungen nur für den Zweck der Videoüberwachung privat genutzt werden dürfen. Sofern dieser erfüllt ist, müssen die Videoaufnahmen wieder gelöscht werden. Damit ist man dann selbst auf der sicheren Seite und macht sich rechtlich nicht strafbar.

Was geschieht aber, wenn man bei der Videoüberwachung privat widerrechtlich handelt?

Wenn man kein Hinweisschild anbringt und Personen einfach unerlaubt aufnimmt und vielleicht sogar auch den Gehweg vor dem Haus filmt, muss man dagegen mit einer Unterlassungsklage rechnen. In einigen Fällen ist es sogar möglich, dass Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz sowie das sofortige Löschen der Aufnahmen und der Abbau der Kamera verlangt werden.

Videoüberwachung privat: Die wichtigsten Punkte vor der Installation

Die Anbringung einer Videokamera vermittelt Hausbewohnern oft ein deutlich sichereres Gefühl, muss aber gleichzeitig auch den gesetzlichen Richtlinien entsprechen - ansonsten macht man sich im schlimmsten Fall sogar strafbar. Die wichtigsten Punkte, die vor der Installation der Kamera zu beachten sind, stellen wir Ihnen in der folgenden Checkliste noch einmal vor.

- Nehmen Sie mit der Überwachungskamera ausschließlich zulässige und wirklich notwendige Bereiche auf. Grundsätzlich gilt es als zulässig, wenn man nur das eigene Grundstück bzw. den Eingangsbereich seines Hauses filmt.

- Nicht erlaubt ist das Filmen von öffentlichen sowie von Teilen öffentlicher Bereiche. Dazu zählen auch Wege, die von Nachbarn genutzt werden, wie beispielsweise Treppenhäuser oder Eingangsbereiche zu Mietshäusern.

- Die Überwachung von kleinen Bereichen eines benachbarten Grundstücks ist ebenfalls unzulässig und darf nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Nachbarn erfolgen.

- Das Anbringen von einem Schild, das über die Aktivität der Videokamera informiert, sollte selbstverständlich sein. So können alle Betroffenen selbst entscheiden, ob sie gefilmt werden möchten oder nicht.

- Betreiber von Überwachungskameras müssen gewährleisten, dass die aufgenommenen Daten nicht in die Hände Unbefugter gelangen können. Stellt beispielsweise der Sohn sie einfach ins Internet, haftet man dafür selbst.

- Am sichersten ist es, die Aufnahmen nach kurzer Zeit zu löschen, sobald man sie nicht mehr benötigt.

- Eine Videoüberwachung privat in Hausfluren oder anderen gemeinschaftlich genutzten Bereichen ist weder Mietern noch Vermietern bzw. Hauseigentümern gestattet. Denn schließlich treten immer wieder fremde Personen in das Gebäude ein - hier würde das Filmen die Persönlichkeitsrechte verletzen.

- Eine Installation einer Videokamera in Eingangsbereichen von Mietshäusern ist nur dann erlaubt, wenn alle (!) Mieter ausdrücklich mit der Überwachung einverstanden sind. Stimmt nur ein Vermieter nicht zu, darf keine Kamera installiert werden.

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